AVG § 62 Abs 1 (Bescheiderlassung; Zeitpunkt maßgebend für anzuwendende Rechtslage, außer das Gesetz stellt auf einen Zeitpunkt oder Zeitraum ab; Zeitraumbezogenheit des Anspruches auf Sozialhilfeleistungen)
§ 66 Abs 4 (Berufung, Berufungsbescheid; wie vorhin)