VStG § 9 Abs 4 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; verantwortlicher Beauftragter; klare Abgrenzung des räumlichen und sachlicher Bereiches; keine bei erforderlichen Ermittlungen zur Anordnungsbefugnis auf Baustellen)
VwGH 29. 11. 2008, 2008/02/0300