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VwGH 10. 12. 2008, 2008/23/0292, 0296 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1258ZfV 2009, 679 Heft 4 v. 9.9.2009

VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, Widereinsetzung auch bei nur minderem Grad des Versehens)

§ 46 Abs 3 (Frist zur Antragstellung, Antrag binnen zwei Wochen nach Aufhören des Hindernisses)

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