UVP-G 2000 § 3 Abs 7 (UVP-Pflicht, Feststellungsbescheid)
AVG § 38 (Verwaltungsverfahren, Vorfrage; Entscheidung durch die Behörde oder Aussetzung bis Entscheidung in einem bereits anhängigen oder gleichzeitig anhängig zu machenden Verfahren; eigener Aussetzungsbescheid nach Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den EuGH; keine Bekämpfbarkeit des Vorlagebeschlusses; dem EuGH vorgelegte Rechtsfrage als Vorfrage)