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VwGH 24. 11. 2008, 2006/05/0113 (Tierschutz)

JudikaturTIERSCHUTZZfV 2009/1229ZfV 2009, 669 Heft 4 v. 9.9.2009

Wr Tierschutz- und TierhalteG: § 11 Abs 4 Z 2 idF LGBl 2004/28 (Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt werden; hier: bellende Hunde)

§ 29 Abs 2 Z 1 (Verfall von Hunden; Voraussetzungen)

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