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VwGH 21. 11. 2008, 2008/02/0231 (Strassenpolizei)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2009/1224ZfV 2009, 666 Heft 4 v. 9.9.2009

StVO § 44 Abs 1 (Kundmachung der Verordnungen; Anbringungsort von Straßenverkehrszeichen am Beginn und Ende des räumlichen Geltungsbereiches; Geschwindigkeitsbeschränkung; keine ordnungsgemäß kundgemachte Verordnung bei Abweichung von mehr als 100 m)

VwGH 21. 11. 2008, 2008/02/0231

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