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VwGH 26. 11. 2008, 2008/08/0032 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/1214ZfV 2009, 661 Heft 4 v. 9.9.2009

AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen; Erkennenmüssen, dass die Leistung nicht gebührt; Sorgfaltsmaßstab; fehlende Feststellungen für eine abschließende Beurteilung der Erkennbarkeit; Rückforderbarkeit auch bei teilweiser Auszahlung an Unterhaltsberechtigten oder Jugendwohlfahrtsträger)

§ 53 Abs 1 (teilweise Auszahlung an zuschlagsberechtigten Unterhaltsberechtigten; ebenso)

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