AlVG § 10 Abs 1 Z 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme einer zugewiesenen Beschäftigung; keine Bewerbung bei einer vom Arbeitsmarktservice bekannt gegebenen konkreten Beschäftigungsmöglichkeit)
§ 10 Abs 3 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Nachsicht, nicht gewährte)