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VwGH 11. 9. 2008, 2006/08/0013 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/1205ZfV 2009, 655 Heft 4 v. 9.9.2009

AlVG § 23 Abs 7 (Pensionsvorschuss gilt bei Nichtzuerkennung der Pension als Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe)

§ 24 Abs 1 (Neubemessung des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandshilfe bei Änderung von für das Ausmaß maßgebenden Voraussetzungen; Zurückziehung der Klage auf Pensionsvorschuss macht amtswegige Neubemessung erforderlich; Wiedermeldung durch Arbeitslosen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben)

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