WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung und Aufschub, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche und familiäre Interessen erfordern; Harmonisierungspflicht; hier: Verpflichtung bereits ab Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft)
VwGH 18. 11. 2008, 2008/11/0096