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VwGH 18. 11. 2008, 2006/11/0100 (Jugendwohlfahrt)

JudikaturJUGENDWOHLFAHRTZfV 2009/1177ZfV 2009, 642 Heft 4 v. 9.9.2009

Oö JWG 1991 idF LGBl 2002/68: § 22 Abs 4 (Pflegebewilligung ist zu erteilen, insbesondere wenn Pflegeeltern/Pflegepersonen oder mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende Personen nicht wegen Straftaten verurteilt wurden, die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen; getilgte Verurteilung darf nicht herangezogen werden)

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