Wr KehrV 1985 idF LGBl 1987/40: § 17 Abs 1 (Aufforderung zur Mängelbehebung an Verpflichteten und Anzeige an Behörde bei nicht erfolgter Behebung)
§ 17 Abs 2 (unmittelbare Anzeige an die Behörde durch den Rauchfangkehrer bei bestimmten Mängeln)
VwGH 24. 11. 2008, 2006/05/0200