BAG § 2 Abs 1 (Lehrberechtigter; natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes)
§ 4 Abs 4 lit d (Verbot des Ausbildens von Lehrlingen; gröbliche Pflichtverletzung; keine Untersagung der Ausbildung gegenüber handelsrechtlichem Geschäftsführer einer lehrberechtigten GmBH)