WStV: § 48a Abs 1 (Instanzenzug; Entscheidung über Rechtsmittel gegen Verfügungen oder Entscheidungen des Magistrates im eigenen Wirkungsbereich; Berufungssenat)
§ 99 Abs 1 (Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde; Berufungssenat)
§ 99 Abs 2 (Anwendungserklärung des AVG bei Fehlen anderer gesetzlicher Verfahrensregelung)