FPG § 65 (Aufenthaltsverbot; Aufhebung; Wegfall der maßgebenden Umstände; fehlende Bedachtnahme auf Wohlverhalten; keine ausreichende Auseinandersetzung mit strafgerichtlicher Verurteilung und Verwaltungsstrafen zugrundeliegendem Verhalten)
FPG § 65 (Aufenthaltsverbot; Aufhebung; Wegfall der maßgebenden Umstände; fehlende Bedachtnahme auf Wohlverhalten; keine ausreichende Auseinandersetzung mit strafgerichtlicher Verurteilung und Verwaltungsstrafen zugrundeliegendem Verhalten)