Allgemeines (Schutzumfang, Eingriff)
VwGH 20. 11. 2008, 2007/09/0010
Bei der Unterschutzstellung nach § 1 DMSG handelt es sich nicht um eine (entschädigungsrelevante) Enteignung, sondern um eine Eigentumsbeschränkung aus öff Interessen, die auch nicht unverhältnismäßig erscheint.