Stmk BauG: § 29 Abs 1 (Baubewilligung, Erteilung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen)
§ 29 Abs 5 (Erteilung der Bewilligung unter Auflagen, soweit erforderlich, damit den zu wahrenden öfftlichen Interessen sowie den subjektiven Rechten der Nachbarn entsprochen; nicht in diesem Sinn erforderliche Auflage gesetzwidrig; Verbot der Nutzung einer Forststraße als Zufahrt zu Baugrundstück in Baubewilligung)