Wr GebrauchsabgabeG: § 1 Abs 1 (Gebrauch von öffentlichem Grund, Bewilligung; Gebrauchserlaubnis)
§ 2 Abs 2 (ebenso; Versagungsgründe, öffentliche Rücksichten; öffentliche Sicherheit; keine taxative Aufzählung; Blick auf Synagoge und Gemeindezentrum, Gefährdung, Ausschluss vorhersehbarer Risiken)