AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages; Fehlen eines Ausschlussgrundes)
§ 13 Abs 1 (Asylausschluss, Vorliegen von Gründen des Art 1 Abschnitt F FlKonv, Teilnahme an Kampfhandlungen, Abwägung zwischen der Verwerflichkeit der Tat, derer der Asylwerber verdächtig ist, und seinen Schutzinteressen, Prüfung und Gesamtabwägung des Schicksals des Asylwerbers im Rückkehrfall)