AuslBG § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff; Gesamtbetrachtung; entgeltliche Unterbringung von Asylwerbern; Gefälligkeitsdienste)
AVG § 45 Abs 2 (Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Verneinung eines Erfahrungssatzes über das Zutreffen der ersten Angaben eines Betretenen)