AsylG 2005 § 3 Abs 1 (Status des Asylberechtigten, Voraussetzungen; Folgeantrag, entschiedene Sache hinsichtlich des Vorbringens zur Asylfrage, Vergewaltigung)
§ 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz, Voraussetzungen, reale Gefahr der Verletzung von Menschenrechten; keine entschiedene Sache hinsichtlich des Vorbringens zur Refoulementfrage, nachträgliche Verschlechterung einer psychischen Erkrankung, Kosovo, Behandlungsmöglichkeiten)