Tir ROG 2001: § 65 Abs 1 (Bebauungsplan, Entwurf; Auflage zur Einsicht, vier Wochen; Aushändigung von Entwurfsexemplaren, die nicht dem Beschluss des Gemeinderats entsprechen; Verletzung des Anhörungsrechts, Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplans)
Tir ROG 2001: § 65 Abs 1 (Bebauungsplan, Entwurf; Auflage zur Einsicht, vier Wochen; Aushändigung von Entwurfsexemplaren, die nicht dem Beschluss des Gemeinderats entsprechen; Verletzung des Anhörungsrechts, Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplans)