AVG § 45 Abs 2 (Beweise, freie Beweiswürdigung)
§ 60 (Bescheid, Begründung, nachvollziehbare Sachverhaltsfeststellungen und bei der Beweiswürdigung maßgebende Erwägungen; Offenlegung der Gründe, warum die Behörde eine Zeugenaussage als plausibel beurteilt)