VStG § 5 Abs 1 (Verschulden, Ungehorsamsdelikt; Glaubhaftmachung des Nichtvorliegens von Verschulden; Abwälzung der Verantwortlichkeit, fehlendes Kontrollsystem, neu eintretender Geschäftsführer)
§ 5 Abs 2 (Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, Sorgfaltspflicht)