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VwGH 28. 5. 2008, 2008/03/0015 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2009/923ZfV 2009, 489 Heft 3 v. 2.7.2009

VStG § 9 Abs 2 (verantwortlicher Beauftragter, für räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche eines Unternehmens)

§ 9 Abs 4 (verantwortlicher Beauftragter, Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit und Anordnungsbefugnis für klar abzugrenzenden Bereich; nicht jedes einzelne Verantwortungsdetail muss gesondert angeführt werden, etwa für das Mitführen von Fahrerbescheinigungen gem § 23 Abs 1 Z 8 GütbefG zu sorgen)

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