VStG § 49 Abs 2 (Strafverfügung, Einspruch; Entscheidung durch Behörde die Strafverfügung erlassen hat; keine Zuständigkeit der Berufungsbehörde)
ZustellG 5: § 17 idF BGBl I 2008/ (Hinterlegung; Zustellung zu eigenen Handen, Wirksamkeit der Hinterlegung auch bei Anwesenheit an der Abgabestelle am Tag des ersten Zustellversuches)