7. ZPMRK: Art 4 (Doppelbestrafungsverbot, Begriff)
VStG § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Abwälzung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit; wirksames Kontrollsystem)
§ 9 Abs 1 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, Vorstandsmitglieder einer AG, interne Geschäftsverteilung entbindet nicht von vornherein von der Verantwortlichkeit für den ressortfremden Pflichtenbereich)