VwGG § 26 Abs 2 (Beschwerdeerhebung vor Bescheidzustellung, wenn der Bescheid im Mehrparteienverfahren durch Zustellung an eine andere Partei erlassen ist; Legitimation nur, wenn Parteistellung im Verwaltungsverfahren unstrittig ist, andernfalls muss diese Frage durch die Verwaltungsbehörde entschieden werden)
VwGH 28. 5. 2008, 2008/03/0059