VwGG § 42 Abs 1 (Erkenntnis, Abweisung der Beschwerde, keine Rechtsverletzung durch Abweisung statt richtig Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages)
§ 42 Abs 3 (aufhebendes Erkenntnis, Wirkung ex tunc)
AVG § 71 Abs 1 (Wiedereinsetzung, Versäumung einer Frist als Voraussetzung, andernfalls Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages; meritorische Behandlung und Abweisung dieses Antrages verschlechtert die Rechtsposition des Antragstellers allerdings nicht, Abweisung der VwGH-Beschwerde)