BundesvergabeG 2002: § 163 Abs 1 (Einleitung des Nachprüfungsverfahrens, gesondert anfechtbare Entscheidung des Auftraggebers, Zurückweisung des Nachprüfungsantrages, Verneinung der Antragslegitimation wegen Vorliegen eines Ausscheidungsgrundes, keine hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme)
VwGH 1. 10. 2008, 2005/04/0233