Wr VeranstaltungsG: § 9 Z 6 (Münzgewinnspielautomaten, Konzession)
§ 15 Abs 3 (Münzgewinnspielautomaten außerhalb von Volksbelustigungsorten; notwendige Entfernung von mehr als 150 m von geschützten Einrichtungen; Hort; Unterschreiten der Mindestentfernung zum tatsächlich genutzten Nebeneingang des Horts)