StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Ermächtigungsurkunde des Meldungslegers, Hinweis in Anzeige ausreichend; Ablegung des Tests zulässig, solange Amtshandlung nicht abgeschlossen ist; keine besonderen Formvorschriften für die Aufforderung zur Durchführung des Tests, hinreichende Deutlichkeit erforderlich)
VwGH 24. 10. 2008, 2008/02/0187