StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; mehrfache Aufforderung; Tatort richtet sich nach letzter Aufforderung)
VwGH 24. 10. 2008, 2008/02/0020
StVO § 5 Abs 2
StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; mehrfache Aufforderung; Tatort richtet sich nach letzter Aufforderung)
VwGH 24. 10. 2008, 2008/02/0020
StVO § 5 Abs 2