StbG § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 11a Abs 1 Z 4 (bei österreichischem Ehegatten, privilegierter Verleihungsfall)
AVG § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren ohne Verschulden der Behörde nicht geltend gemacht werden konnten und allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich einen im Hauptinhalt des Spruches anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten; Verschulden der Behörde, Nichtabwarten der fremdenpolizeilichen Auskunft über mögliche Bedenken gegen Verleihung; bereits bekannter Verdacht einer Scheinehe bei BH)