AlVG § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen, wenn der Empfänger erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte; zu beachtender Sorgfaltsmaßstab, Unzulässigkeit überstrenger Anforderungen; im vorliegenden Fall keine Vorwerfbarkeit der Unkenntnis verwaltungsgerichtlicher Judikatur)
VwGH 29. 10. 2008, 2007/08/0131