ASVG § 227 Abs 1 Z 1 (Anerkennung von Ersatzzeiten; Zeiten des Besuchs einer höheren Schule; Anrechnung nur ganzer Schuljahre und von höchstens drei Schuljahren; unzulässige Verteilung anzurechnender Schulzeiten auf vier Jahre)
VGH 29. 10. 2008, 2007/08/0122