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VwGH 29. 10. 2008, 2005/08/0218 (Sozialversicherung)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/874ZfV 2009, 475 Heft 3 v. 2.7.2009

ASVG § 49 Abs 1 (Begriff des Entgelts; jede Zahlung an den Dienstnehmer, die aufgrund eines Dienstverhältnisses tatsächlich geleistet wird)

§ 49 Abs 3 Z 7 (Ausnahme vom Entgelt; Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden; mangels tatsächlicher Beendigung des Dienstverhältnisses nicht vorliegend)

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