KFG § 106 Abs 5 (Personenbeförderung; Beförderung von Kindern; Verbot der Beförderung auf den Vordersitzen)
§ 106 Abs 6 Z 4 (Ausnahmebestimmung; Fahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung; restriktive Auslegung; keine Ausnahme bei nicht entgeltlichen Fahrten in derartigen Fahrzeugen)