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VwGH 25. 6. 2008, 2004/03/0223 (Jagdrecht)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2009/853ZfV 2009, 468 Heft 3 v. 2.7.2009

Stmk JagdG 1986: § 56 Abs 1 (Wildabschuss, Erfüllung des Abschussplanes, Zielsetzung des Abschussplanes)

§ 56 Abs 4 idF vor LGBl 2008/32 (Festlegung des Abschussplanes subsidiär durch die Bezirksverwaltungsbehörde; beantragte Rot- und Gamswildfreiheit und beantragter unbeschränkter Rehwildabschuss; Festlegung aufgrund des Wildstandes, Unmöglichkeit der Zählung des Wildstandes)

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