NÖ JagdG 1974: § 87b Abs 2 (Bewilligung zur Errichtung von Rotwildwintergattern; Bewilligungsvoraussetzungen; wahrzunehmende öffentliche Interessen, kein subjektives öffentliches Interesse der Jagdausübungsberechtigten in angrenzenden Jagdgebieten an der Nichterteilung der Bewilligung)