GütbefG § 5 Abs 1 Z 1 (Konzession, Zuverlässigkeit; Entziehung der Konzession bei Wegfall der Voraussetzungen, keine Strafe, sondern administrative Maßnahme)
§ 5 Abs 2 Z 1 (Nichtvorliegen der Zuverlässigkeit, gerichtliche Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder 180 Tagessätzen)