GütbefG: § 9 Abs 3 idF BGBl I 2001/106 (Pflichten des Unternehmers, der eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch Österreich veranlasst)
§ 23 Abs 3 idF BGBl I 2002/32 (Strafbarkeit eines Güterbeförderungsunternehmers auch dann, wenn er die in den §§ 7 bis 9 genannten Verpflichtungen im Ausland verletzt; örtliche Zuständigkeit zur Verhängung der Verwaltungsstrafe)