FrG 1997: § 36 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Sicherheitsgefährdung; Gefährlichkeitsprognose; strafgerichtliche Verurteilungen; Wiedergabe im Bescheid ohne Darstellung zugrunde liegender Straftaten)
§ 36 Abs 2 Z 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; bestimmte Tatsache; gerichtliche Verurteilung)