FrG 1997: § 33 (Ausweisung; Fremde ohne Aufenthaltstitel; Bedachtnahme auf behauptete Gefährdung oder Bedrohung im Heimatland, keine)
§ 37 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; Ausweisung; Interesse an Aufrechterhaltung eines geordnetem Fremdenwesen)