FrG 1997: § 10 Abs 4 (Versagung eines Aufenthaltstitels, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; Aufenthaltsverbot, rechtswidrige Verweigerung der Aufhebung; zum Teil rechtswidrig erzwungener Aufenthalt im Ausland)