FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung von Fremden ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; fehlende Bedachtnahme auf die fallbezogenen Besonderheiten; lange Aufenthaltsdauer und weitgehend durchgehende Beschäftigung)