FPG § 51 Abs 1 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Abspruch über eine Bedrohung "in Serbien", Begründung nimmt jedoch lediglich auf die Verhältnisse im Kosovo Bezug)
AsylG 1997 § 8 (Non-refoulement-Prüfung; ebenso)