FPG § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; nicht ausreichende Bedachtnahme auf die fallbezogenen Besonderheiten; Familienangehörige von österreichischen Staatsangehörigen aufgrund Annahme an Kindesstatt)