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VwGH 5. 9. 2008, 2005/12/0108 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/767ZfV 2009, 432 Heft 3 v. 2.7.2009

GehG: § 12 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2002/119 (Ermittlung des Vorrückungsstichtages; sonstige Zeiten)

§ 12 Abs 3 Z 1 (Berücksichtigung von sonstigen Zeiten in den Verwendungsgruppen A1, A2 oder in gleichwertigen Verwendungsgruppen höchstens im Ausmaß von fünf Jahren)

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