BDG 1979 § 80 Abs 1 (Sachleistungen; Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung)
§ 80 Abs 3 (durch die Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung an den Beamten wird kein Bestandverhältnis begründet)
§ 80 Abs 5 Z 3 (Entziehung der Dienst- oder Naturalwohnung)